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Standardtarif PKV

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Standardtarif PKV

Der Standardtarif der PKV (Private Krankenversicherung) ist ein Tarif für Rentner und erkrankte Personen, aber auch für Beamte, die bereits in Pension sind.
Oft ist es bei den Versicherten so, das durch die gestiegenen Tarife die höheren PKV-Beiträge nicht mehr gezahlt werden können und ein Wechsel in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) dann nicht mehr möglich ist.

 

Standardtarif PKV

Tarifwechsel in den Standardtarif PKV
Wird der bestehende PKV Tarif, der meist ein höherwertiger PKV Tarif ist, in den Standardtarif PKV umgestellt, werden die bereits gezahlten Altersrückstellungen aus dem bisherigen PKV Tarif übernommen. Vergleicht man den Basistarif PKV mit einem Tarif in der gesetzlichen Krankenkasse, fällt dieser meist günstiger im Beitrag aus.


Wer kann in den Standardtarif PKV wechseln?

Alle Personen die mindestens über 10 Jahre in einer Privaten Krankenversicherung waren und das 65. Lebensjahr vollendeten haben. Aber auch Personen die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine 10 jährige Vollversicherung ist dabei ebenfalls die Vorausetzung.
Für Beamten und deren Familienangehörigen gilt ebenfalls das 55. bzw. 65. Lebensjahr und die Voraussetzung das mindestens eine 10 jährige Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung bestand.

Standardtarif PKV als Erwerbsunfähiger und Rentner?
Versicherte Personen die aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit oder die vorzeitig in Rente gehen müssen, können in den Standardtarif wechseln. Dabei ist zu beachten, das dass Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt und das mindestens eine 10. jährige Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestand, bzw. das der Versicherte in sogenannten Beihilfetarifen versichert gewesen ist.

Leistungen verringern und im Standardtarif PKV sparen

Versischerte Personen in der PKV (Private Krankenversicherung) können durch die Verringerung der Leistungen sparen, was sich auf den monatlichen Beitrag auswirkt. Wenn z.B. der bestehenden Tarif ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer beinhaltet, kann bei der Auswahl eines Mehrbettzimmers im Tarif gespart werden. Solch eine Änderung kann durchaus eine Ersparnis bis zu EUR 50,00 monatlichen ausmachen. Weiteres Einsparpotential ist das Einsparen eines Heilpraktikers. Der Tarif in der Privaten Krankenversicherung sollte immer auf die eigenen Bedürfnisse ausgesucht werden. Ein Vergleich mit dem Standardtarif PKV ist durchaus empfehlenswert.


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